Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt Änderung der Notdienst-Überweisung
Anlässlich des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes begrüßt die DKG ausdrücklich die darin von den Koalitionsfraktionen vorgenommene Anpassung des Arbeitsauftrages an den G-BA zum Ersteinschätzungsverfahren nach § 120 Abs. 3b SGB V.