Gewebeersatz in Urogynäkologie

Aus UroForum 2-23

Benita Hermanns-Sachweh

Der Gewebsersatz in der Urogynäkologie hat trotz Verbot der Implantation durch die FDA, nach gültigen europäischen Leitlinien sowie SCENIHR-Stellungnahme seine Berechtigung zur Vorbeugung von Rezidiveingriffen. Pathomorphologische Explantatuntersuchungen zeigen fertigungsbedingte Befunde und mechanische Netzläsionen, sowie eine Fibrose mit reaktiver, mäßiggradiger Entzündungs- und Fremdkörperreaktion im umgebenden Gewebe. Die Verträglichkeit und Komplikationsrate eines Gewebsersatz in der Urogynäkologie hängt ferner von Positionierung und Lage des Implantats, Erfahrungen des Operateurs, Risikofaktoren, Patientenalter und bestehender Komorbidität ab. Vor diesem Hintergrund ist eine sorgfältige histologische Aufarbeitung urogynäkologischer Explantate und die Registerbildung mit Erfassung anamnestischer und klinischer Befunde unabdingbar, um Komplikationsmuster synthetischer Netze zu erfassen und eine gezielte Empfehlungen zum Einsatz eines Gewebeersatz für die Urogynäkologie abzuleiten.

Gewebeersatz in Urogynäkologie
Detailaufnahme mit zum Teil herausgelöstem Fadenmaterial (Pfeile), Entzündungs- und Fremdkörperreaktion (#) sowie Fibrosierung (*). Explantat, Präparat 27–20A1_05; H&E-Färbung, 40x.