Beratung in der Apotheke

Neue Dienstleistungen in der Apotheke: BvDU fordert „harte Linie“ als Antwort auf

Bereits 2020 trat das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) in Kraft und erlaubt seitdem den Apotheken zusätzliche Dienstleistungen anzubieten. So dürfen sie unter anderem Patientinnen und Patienten beraten, die fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen sowie gegen eine Krebserkrankung neue orale Antitumortherapie erhalten.